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Produkt zum Begriff Vertraglich:


  • Buderus Zwischenstück Adapter 8716117334
    Buderus Zwischenstück Adapter 8716117334

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    Preis: 60.80 € | Versand*: 5.90 €
  • MAICO 0059.2140 Anschluss-Übergang MA-AÜ125 Anschluss-Übergang DN125 00592140
    MAICO 0059.2140 Anschluss-Übergang MA-AÜ125 Anschluss-Übergang DN125 00592140

    Anschluss-Übergang DN125 aus recyclebarem Kunststoff für Flach-Luftverteiler/Flach-Doppelverteiler. Anschluss-Übergang bestehend aus: 1 Anschlussübergang DN125 1 Enddeckel DN125. Farbe anthrazit. Verpackungseinheit: 1 Stück.Artikel: MA-AÜ125 Einbauort: Wand / Decke / Fussboden Material: Polypropylen (PP) Farbe: Anthrazit Gewicht: 017 kg Gewicht mit Verpackung: 02 kg Anschlussdurchmesser: 125 mm Geeignet für Nennweite: 125 mm Breite: 200 mm Höhe: 58 mm Tiefe: 200 mm Breite mit Verpackung: 250 mm Höhe mit Verpackung: 100 mm Tiefe mit Verpackung: 250 mm

    Preis: 15.02 € | Versand*: 6.90 €
  • MAICO 0059.2141 Anschluss-Übergang MA-AÜ160 Anschluss-Übergang DN160 00592141
    MAICO 0059.2141 Anschluss-Übergang MA-AÜ160 Anschluss-Übergang DN160 00592141

    Anschluss-Übergang DN160 aus recyclebarem Kunststoff für Flach-Luftverteiler/Flach-Doppelverteiler. Anschluss-Übergäng bestehend aus: 1 Anschlussübergang DN160 1 Enddeckel DN160. Farbe anthrazit. Verpackungseinheit: 1 Stück.Artikel: MA-AÜ160 Einbauort: Wand / Decke / Fussboden Material: Polypropylen (PP) Farbe: Anthrazit Gewicht: 018 kg Gewicht mit Verpackung: 02 kg Anschlussdurchmesser: 160 mm Geeignet für Nennweite: 160 mm Breite: 200 mm Höhe: 59 mm Tiefe: 200 mm Breite mit Verpackung: 250 mm Höhe mit Verpackung: 100 mm Tiefe mit Verpackung: 250 mm

    Preis: 16.90 € | Versand*: 6.90 €
  • MAICO 0059.2142 Anschluss-Übergang MA-AÜ180 Anschluss-Übergang DN180 00592142
    MAICO 0059.2142 Anschluss-Übergang MA-AÜ180 Anschluss-Übergang DN180 00592142

    Anschluss-Übergang DN180 aus recyclebarem Kunststoff für Flach-Luftverteiler/Flach-Doppelverteiler. Anschluss-Übergäng bestehend aus: 1 Anschlussübergang DN180 1 Enddeckel DN180. Farbe anthrazit. Verpackungseinheit: 1 Stück.Artikel: MA-AÜ180 Einbauort: Decke / Wand / Fussboden Material: Polypropylen (PP) Farbe: Anthrazit Gewicht: 018 kg Gewicht mit Verpackung: 021 kg Anschlussdurchmesser: 180 mm Geeignet für Nennweite: 180 mm Breite: 200 mm Höhe: 59 mm Tiefe: 200 mm Breite mit Verpackung: 250 mm Höhe mit Verpackung: 100 mm Tiefe mit Verpackung: 250 mm

    Preis: 17.83 € | Versand*: 6.90 €
  • Kann Lohnfortzahlung vertraglich ausgeschlossen werden?

    Kann Lohnfortzahlung vertraglich ausgeschlossen werden? Ja, grundsätzlich ist es möglich, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vertraglich auszuschließen. Dies muss jedoch klar und eindeutig im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Es ist wichtig zu beachten, dass ein solcher Ausschluss nicht gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen verstoßen darf. In Deutschland beispielsweise besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Daher sollte vor einer vertraglichen Regelung zur Ausschließung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall unbedingt rechtlicher Rat eingeholt werden.

  • Was sind vertraglich geschuldeten Stornokosten?

    Vertraglich geschuldete Stornokosten sind die Kosten, die anfallen, wenn eine Vertragspartei ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt und den Vertrag storniert. Diese Kosten sind normalerweise im Vertrag festgelegt und können je nach Art des Vertrags und den Umständen variieren. Sie dienen dazu, den entstandenen Schaden oder die entgangenen Gewinne der anderen Vertragspartei zu kompensieren. Die Höhe der Stornokosten hängt oft davon ab, wie kurzfristig die Stornierung erfolgt und welche Kosten bereits angefallen sind. Es ist wichtig, die Stornoklauseln im Vertrag sorgfältig zu prüfen, um mögliche finanzielle Konsequenzen im Falle einer Stornierung zu verstehen.

  • Darf man Leute vertraglich betrügen?

    Nein, man darf keine Menschen vertraglich betrügen. Betrug ist eine strafbare Handlung und Verträge sollten auf ehrliche und faire Weise abgeschlossen werden. Wenn jemand absichtlich falsche Informationen gibt oder betrügerische Absichten hat, kann dies rechtliche Konsequenzen haben.

  • Welche Teile der VOB müssen vertraglich vereinbart werden?

    Welche Teile der VOB müssen vertraglich vereinbart werden? In der Regel müssen alle drei Teile der VOB (VOB/A, VOB/B, VOB/C) vertraglich vereinbart werden, da sie die grundlegenden Regelungen für Bauverträge enthalten. Dabei ist es besonders wichtig, die Anwendungsbereiche und Regelungen der einzelnen Teile genau zu definieren, um Missverständnisse oder Konflikte zu vermeiden. Zudem sollten auch eventuelle Ergänzungen oder Abweichungen von den VOB-Regelungen vertraglich festgehalten werden, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Eine klare und eindeutige Vertragsgestaltung bezüglich der VOB ist daher entscheidend für eine erfolgreiche und reibungslose Abwicklung von Bauvorhaben.

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    Preis: 160.65 € | Versand*: 0.00 €
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    Preis: 18.59 € | Versand*: 6.80 €
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    Preis: 17.61 € | Versand*: 6.80 €
  • Kann man die Geburt eines Kindes vertraglich verhindern?

    Nein, die Geburt eines Kindes kann nicht vertraglich verhindert werden. Die Entscheidung, ein Kind zu bekommen, liegt in der Regel bei den Eltern und kann nicht durch einen Vertrag beeinflusst werden. Es gibt jedoch Möglichkeiten der Empfängnisverhütung, um eine ungewollte Schwangerschaft zu verhindern.

  • Wer trägt die Verpackungskosten wenn vertraglich nichts vereinbart wurde?

    Wer trägt die Verpackungskosten, wenn vertraglich nichts vereinbart wurde? In der Regel werden die Verpackungskosten vom Verkäufer getragen, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Wenn im Vertrag keine Regelung zu den Verpackungskosten getroffen wurde, gilt das Prinzip der gesetzlichen Regelungen. Diese besagen, dass die Verpackungskosten grundsätzlich vom Verkäufer zu tragen sind, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Es ist daher wichtig, Verträge sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls eine klare Regelung zu den Verpackungskosten festzulegen, um Missverständnisse zu vermeiden.

  • Wer übernimmt die Beförderungskosten wenn vertraglich nichts vereinbart ist?

    Wer übernimmt die Beförderungskosten, wenn vertraglich nichts vereinbart ist? In der Regel gilt, dass die Beförderungskosten vom Auftraggeber getragen werden, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Wenn im Vertrag keine Regelung zu den Beförderungskosten getroffen wurde, kann es zu Missverständnissen oder Streitigkeiten kommen. Es ist daher ratsam, vor Auftragserteilung klar zu klären, wer die Beförderungskosten übernimmt, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Letztendlich liegt es im Ermessen der Vertragsparteien, eine einvernehmliche Regelung zu treffen.

  • Wie können Vertragsänderungen rechtlich und vertraglich korrekt durchgeführt werden?

    Vertragsänderungen können rechtlich und vertraglich korrekt durchgeführt werden, indem alle Parteien einverstanden sind und die Änderungen schriftlich festgehalten werden. Es ist wichtig, dass die Änderungen klar und eindeutig formuliert sind, um Missverständnisse zu vermeiden. Zudem sollten alle Beteiligten die geänderten Vertragsbedingungen sorgfältig prüfen und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.

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